Mit wachem Auge im Betrieb
Ich freue mich sehr, dass mein Seminar „Mit wachem Auge im Betrieb“ in einem Artikel der Arbeiterkammer Wien vorgestellt wurde. Der Artikel gibt einen guten Überblick über die wichtigsten Überwachungsaufgaben des Betriebsrats und verweist auf mein Seminar als eine geeignete Möglichkeit, sich in diesem Bereich weiterzubilden.
Interview zum Seminar „Mit wachem Auge im Betrieb“: ak-aktuell.at
Ich bin davon überzeugt, dass Betriebsräte ihre Überwachungsaufgaben ernst nehmen müssen. Nur so können sie sicherstellen, dass die Rechte der Arbeitnehmer:innen gewahrt werden. Mein Seminar soll Betriebsräten dabei helfen, diese Aufgaben effektiv und rechtssicher zu erfüllen.
Darüber hinaus bin ich sehr stolz, dass ich in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „AKtuell“ der Arbeiterkammer Wien interviewt wurde. Im Interview auf Seite 8 spreche ich über die Bedeutung der Überwachungsaufgaben des Betriebsrats und gebe praktische Hinweise für die Betriebsratsarbeit.
Ich empfinde diese Veröffentlichungen als Anerkennung meiner Seminare. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Betriebsräte ihre Rechte und Pflichten kennen und durchsetzen können.
Hier sind einige der wichtigsten Punkte aus dem Artikel:
- Der Betriebsrat hat das Recht, die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu überwachen.
- Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und des Datenschutzes.
- Der Betriebsrat hat das Recht, in die betrieblichen Unterlagen Einsicht zu nehmen und diese zu überprüfen.
Hier sind einige der wichtigsten Tipps aus dem Interview:
- Betriebsräte sollten sich frühzeitig über ihre Überwachungsaufgaben informieren.
- Betriebsräte sollten ihre Überwachungsaufgaben systematisch und effizient durchführen.
- Betriebsräte sollten sich bei Bedarf an die Arbeiterkammer oder andere Beratungsstellen wenden.
Ausschnitt aus dem Artikel:
AKtuell: Was fällt konkret in deine Überwachungsaufgaben als Betriebsrat, kannst du Beispiele nennen?
Patrick Pichler: Ja. Gesetze werden grundsätzlich von Behörden überwacht, daher empfehle ich Betriebsratsgremien die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen und des Kollektivvertrags zu prüfen. Das macht sonst nämlich keiner. In der Realität melden sich Betroffene, deren Einzelfall dann versucht wird zu lösen. Überwachung bedeutet arbeitsrechtliche Verstöße systematisch und im Vorhinein zu bearbeiten.
Link zum Artikel in der AKtuell: https://ak-aktuell.at/Recht/Fuer_die_Betriebsratsarbeit/betriebsraetliche-ueberwachungsaufgaben
