Überwachung

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    Überwachung

    Betriebsrat in Österreich: Überwachungspflicht und Aushändigen von Unterlagen

    Was bedeutet Überwachung und warum ist sie wichtig?

    Überwachung ist Kontrolle. Ein einfaches Beispiel aus dem Alltag verdeutlicht den Sinn: Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Straße wird nie überwacht. Folglich halten sich die Autofahrer nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Doch was passiert, wenn sich diese Situation ändert?

    Die Pflicht des Betriebsrats: Überwachung der Arbeitnehmerrechte

    Betriebsräte haben das Recht und die Verpflichtung, die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen, die die Arbeitnehmer in einem Betrieb betreffen. Dieses Überwachungsrecht ist im § 89 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) festgelegt.

    Das Gesetz im Detail: § 89 ArbVG

    Der § 89 ArbVG definiert den Begriff „Überwachung“ im Kontext des Betriebsrats. Dieser Abschnitt des Gesetzes gibt dem Betriebsrat ein allgemeines Überwachungsrecht und erlaubt ihm, dies laufend auszuüben, ohne dass konkrete Verdachtsmomente vorliegen müssen.

    Die Ausübung des Überwachungsrechts ist nicht von der Zustimmung der einzelnen Arbeitnehmer:innen abhängig. Das Recht auf Einsichtnahme, beispielsweise in Gehaltslisten, kann auch nicht unter Hinweis auf den Datenschutz verweigert werden.

    Das Überwachungsrecht gilt ausdrücklich auch für andere die Arbeitnehmer:innen betreffende Aufzeichnungen, deren Führung durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist. Solche Aufzeichnungen sind, beispielsweise im Arbeitszeitgesetz, Urlaubsgesetz, vorgesehen.

    Durch diese Generalklausel entsteht eine Verpflichtung zum Tätigwerden!

    Der Betriebsrat hat das Recht, die Einhaltung der die Arbeitnehmer des Betriebs betreffenden Rechtsvorschriften zu überwachen.

    § 89 Satz 1 ArbVG

    Die Verpflichtung zur Überwachung und zum Handeln

    Die Überwachung ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Das Betriebsratsgremium muss aktiv werden, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmerrechte gewahrt bleiben.

    Zur Wahrnehmung seiner Überwachungsbefugnisse hat sich das Betriebsratsgremium selbst die Kenntnisse der für den Betrieb geltenden Gesetze und Vorschriften zu verschaffen.

    Das Recht auf Einsicht und Aushändigung von Unterlagen

    Das Überwachungsrecht erstreckt sich auch auf das Recht des Betriebsrats, Unterlagen einzusehen und sie bei Bedarf aushändigen zu lassen. Dies ist im § 92 Absatz 1 des ArbVG festgelegt.

    Was bedeutet „erforderlich“ und „auszuhändigen“?

    Erforderlich bezieht sich auf die objektiv notwendigen Unterlagen zum Verständnis der zu beratenden Angelegenheiten. Das Betriebsratsgremium hat das Recht, zu beurteilen, welche Unterlagen notwendig sind. „Auszuhändigen“ bedeutet, dass die Unterlagen dem Betriebsratsgremium im Original oder als Kopie übergeben werden müssen.

    Dem Betriebsrat sind auf Verlangen die zur Beratung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

    § 92 Absatz 1 letzter Satz ArbVG

    Die Bedeutung der rechtzeitigen Übergabe

    Die Unterlagen müssen rechtzeitig übergeben werden, um dem Betriebsratsgremium eine angemessene Vorbereitung auf die Beratung zu ermöglichen.

    Mehr Informationen findest Du im Gesamtwerk Arbeitsverfassungsgesetz vom ÖGB Verlag.

  • Fragetrichter im Betriebsrat

    Fragetrichter im Betriebsrat

    Die Kunst gezielter Fragen basierend auf dem Kollektivvertrag und arbeitsrechtlicher Gesetze

    Betriebsräte sind eine wichtige Säule der Mitbestimmung und Interessenvertretung in Unternehmen. Um diese Aufgaben erfolgreich wahrzunehmen, ist die Fähigkeit, gezielte Fragen zu stellen, die auf Kollektivverträgen und arbeitsrechtlichen Gesetzen basieren, von entscheidender Bedeutung. In diesem Blogbeitrag werden wir uns mit dem Konzept des Fragetrichters im Betriebsrat auseinandersetzen und diskutieren, wie Betriebsräte diese Fähigkeit effektiv einsetzen können, um die Interessen der Arbeitnehmer im Einklang mit den geltenden Arbeitsgesetzen zu vertreten.

    Die Rolle des Fragetrichters im Betriebsrat: Gesetzeskonforme Fragen stellen

    Betriebsräte haben die Verantwortung sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen und -verträge den geltenden Gesetzen und Kollektivverträgen entsprechen. Der Fragetrichter im Betriebsrat spielt eine entscheidende Rolle dabei, sicherzustellen, dass diese Konformität gewahrt bleibt.

    1. Informationen sammeln mit Fragen aus Kollektivverträgen

    Kollektivverträge enthalten spezifische Regelungen zu Arbeitsbedingungen, Löhnen und anderen arbeitsrechtlichen Aspekten. Fragetrichter können mithilfe von Fragen, die direkt aus diesen Verträgen abgeleitet sind, sicherstellen, dass die Unternehmenspraktiken den kollektivvertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Dies kann beispielsweise die Überprüfung von Lohn- und Arbeitszeitregelungen umfassen.

    2. Prüfung der Gesetzeskonformität mit Hilfe geschlossener Fragen

    Arbeitsrechtliche Gesetze legen die Grundlagen für Arbeitsverhältnisse fest. Fragetrichter können geschlossene Fragen verwenden, um spezifische Aspekte der Unternehmenspraktiken zu klären und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies kann die Einhaltung von Mindestlohnbestimmungen, Arbeitsschutzvorschriften und Diskriminierungsverboten umfassen.

    3. Probleme identifizieren und Lösungen entwickeln im Einklang mit den Gesetzen

    Betriebsräte müssen oft auf Probleme und Missstände aufmerksam machen, die die Arbeitnehmer betreffen. Fragetrichter können mithilfe von gesetzlichen Fragen die Rechtmäßigkeit solcher Probleme bewerten und Lösungen entwickeln, die im Einklang mit den geltenden Arbeitsgesetzen stehen.

    Tipps für Betriebsräte, um Gesetzeskonforme Fragen zu stellen

    1. Studieren Sie Kollektivverträge und Arbeitsgesetze

    Um gezielte Fragen aus diesen Dokumenten ableiten zu können, ist es wichtig, sie gründlich zu studieren und ihr Verständnis kontinuierlich zu vertiefen.

    2. Hinterfragen Sie aktiv und gesetzeskonform

    Stellen Sie Fragen, die auf spezifische Klauseln und Gesetzesartikel verweisen. Dies hilft, eine klare Verbindung zwischen Unternehmenspraktiken und Gesetzeskonformität herzustellen.

    3. Hören Sie aufmerksam zu und handeln Sie

    Reagieren Sie auf die erhaltenen Informationen, indem Sie gegebenenfalls auf Verstöße gegen Gesetze oder Kollektivverträge hinweisen und konkrete Schritte zur Korrektur oder Verbesserung vorschlagen.

    Fazit

    Ein Betriebsrat, der die Kunst des Fragetrichters beherrscht und gezielte Fragen aus Kollektivverträgen und arbeitsrechtlichen Gesetzen ableiten kann, gewährleistet die Rechtmäßigkeit der Unternehmenspraktiken und schützt die Interessen der Arbeitnehmer. Die gezielte Fragestellung im Einklang mit den Gesetzen ist ein mächtiges Werkzeug, das Betriebsräte nutzen sollten, um sicherzustellen, dass Arbeitsbedingungen und -verträge den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Durch das Erwerben und Anwenden dieser Fähigkeit können Betriebsräte einen positiven Einfluss auf die Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der Arbeitsgesetze ausüben.

  • Betriebsratsarbeit: Seminar und Interview als Anerkennung

    Betriebsratsarbeit: Seminar und Interview als Anerkennung

    Mit wachem Auge im Be­trieb

    Ich freue mich sehr, dass mein Seminar „Mit wachem Auge im Betrieb“ in einem Artikel der Arbeiterkammer Wien vorgestellt wurde. Der Artikel gibt einen guten Überblick über die wichtigsten Überwachungsaufgaben des Betriebsrats und verweist auf mein Seminar als eine geeignete Möglichkeit, sich in diesem Bereich weiterzubilden.

    Interview zum Seminar „Mit wachem Auge im Betrieb“: ak-aktuell.at

    Ich bin davon überzeugt, dass Betriebsräte ihre Überwachungsaufgaben ernst nehmen müssen. Nur so können sie sicherstellen, dass die Rechte der Arbeitnehmer:innen gewahrt werden. Mein Seminar soll Betriebsräten dabei helfen, diese Aufgaben effektiv und rechtssicher zu erfüllen.

    Darüber hinaus bin ich sehr stolz, dass ich in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „AKtuell“ der Arbeiterkammer Wien interviewt wurde. Im Interview auf Seite 8 spreche ich über die Bedeutung der Überwachungsaufgaben des Betriebsrats und gebe praktische Hinweise für die Betriebsratsarbeit.

    Ich empfinde diese Veröffentlichungen als Anerkennung meiner Seminare. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Betriebsräte ihre Rechte und Pflichten kennen und durchsetzen können.

    Hier sind einige der wichtigsten Punkte aus dem Artikel:

    • Der Betriebsrat hat das Recht, die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu überwachen.
    • Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und des Datenschutzes.
    • Der Betriebsrat hat das Recht, in die betrieblichen Unterlagen Einsicht zu nehmen und diese zu überprüfen.

    Hier sind einige der wichtigsten Tipps aus dem Interview:

    • Betriebsräte sollten sich frühzeitig über ihre Überwachungsaufgaben informieren.
    • Betriebsräte sollten ihre Überwachungsaufgaben systematisch und effizient durchführen.
    • Betriebsräte sollten sich bei Bedarf an die Arbeiterkammer oder andere Beratungsstellen wenden.

    Ausschnitt aus dem Artikel:

    AKtuell: Was fällt konkret in deine Überwachungs­aufgaben als Betriebs­rat, kannst du Beispiele nennen? 

    Patrick Pichler: Ja. Gesetze werden grund­sätzlich von Behörden überwacht, daher empfehle ich Betriebs­rats­gremien die Ein­haltung von Betriebs­verein­barungen und des Kollektiv­vertrags zu prüfen. Das macht sonst nämlich keiner. In der Realität melden sich Betroffene, deren Einzel­fall dann versucht wird zu lösen. Über­wachung bedeutet arbeits­rechtliche Verstöße systematisch und im Vor­hinein zu bearbeiten. 

    Link zum Artikel in der AKtuell: https://ak-aktuell.at/Recht/Fuer_die_Betriebsratsarbeit/betriebsraetliche-ueberwachungsaufgaben